Einige Formulierungen im ADRK Rassestandard geändert
Unter der Mitwirkung des VDH und der FCI haben die besagten Standardänderungen am 24. Juli 2018 ihre offizielle Anerkennung zugesprochen bekommen.
Änderung 1 betreffend „Kurzer geschichtlicher Abriss“:
„Die Rottweilerzucht erstrebt einen kraftstrotzenden Hund, schwarz mit rotbraunen, klar abgegrenzten Abzeichen, der bei wuchtiger Gesamterscheinung den Adel nicht vermissen lässt und sich als Begleit-, Dienst-, Rettungs und Gebrauchshund in besonderem Maße eignet.“
Änderung 2 betreffend „Verhalten / Charakter (Wesen)“:
„Er reagiert mit hoher Aufmerksamkeit und zugleich gelassen gegenüber seiner Umwelt.“
Es handelt sich um eine einfache Klarstellung und unterstreicht ausge-glichene Verhaltensneigungen bei vorhandener Aufmerksamkeit.
Änderung 3 betreffend „Schädel“:
„Mittellang, zwischen den Ohren relativ breit, in der Stirnlinie, seit-lich gesehen, mäßig gewölbt. Hinterhauptstachel gut entwickelt, ohne stark hervorzutreten.“
Es handelt sich um eine Präzisierung, die vor dem Missverständnis bewahrt, wonach ein Rottweilerschädel, der extrem breit zwischen den Ohren ist, korrekt sei.
Änderung 4 betreffend „Stopp„ (Rechtschreibung des letzten Wor-tes aus dem Standard übernommen):
„Stirnabsatz relativ ausgeprägt. Stirnfurche schwach ausgebildet.“
Übertriebene Stirnabsätze sind unerwünscht. Tiefe Stirnfurchen ent-stellen den Hund und sind überdies mit Gesundheitsrisiken verbunden.
Änderung 5 betreffend „Fang“:
„Das Verhältnis von Fanglänge zu Oberkopflänge beträgt etwa 1 zu 1,5.“
Hier wird festgeschrieben, was seitens des ADRK seit Langem gelehrt wird. Der zitierte Satz wird demjenigen vollends verständlich, der sich die Änderung 8 (siehe weiter hinten), die zur Aufzählung der Fehler gehört, gleichzeitig vor Augen hält.
Änderung 6 betreffend „Rute“:
„Naturbelassen, kräftig, waagrecht in Verlängerung der Rückenlinie; bei Aufmerksamkeit, hoher Erregung oder in der Bewegung auch leicht gebogen und nach oben stehend; im Ruhezustand auch hän-gend. Am Lauf angelegt, reicht die Rute etwa bis zur Ferse oder ist ein wenig länger als bis zu dieser.“
Etwas treffendere Beschreibung, die nicht überinterpretiert werden sollte.
Änderung 7 betreffend „Fehler / Kopf“:
„Jagdhundkopf; schmaler, leichter, zu kurzer, langer, plumper, über-mäßig molosserhafter Kopf; übermäßig breiter Oberkopf; fehlender, zu geringer oder zu starker Stopp; sehr tiefe Stirnfurche.“
Die Einordnung dieser Feststellungen dokumentiert, dass entspre-chende Merkmale ganz klar unerwünscht und nicht förderungswür-dig sind, jedoch amtierenden Richtern bezüglich ihrer Gewichtung im Zusammenwirken mit den anderen Kennzeichen eines Hundes ein deutlicher Ermessensspielraum gegeben ist.
Änderung 8 betreffend „Fehler / Fang“:
„Langer, spitzer oder zu kurzer Fang (jeder Fang, dessen Länge weni-ger als 40 Prozent der Kopflänge beträgt, ist zu kurz)„
Nun ist explizit festgehalten, was zuvor nicht ganz so klar niedergelegt war. Die prozentuale Angabe ist ein Anhaltspunkt. Mit ihr ist nicht zwingend der Gedanke verbunden, dass alle metrischen Messungen zuverlässig und zweckdienlich sind. Sorgfältig reflektierte visuelle Eindrücke von unvoreingenommenen Fachleuten werden nicht selten noch brauchbarer sein.
Änderung 9 betreffend „Fehler / Gebiss“:
„Molaren des Unterkiefers nicht in einer Reihe stehend.“
Nicht in jeder Situation ist es gleich leicht, so etwas zu kontrollieren, aber der Grundgedanke hat über die Jahre nicht an Bedeutung ver-loren.
Änderung 10 betreffend „Fehler / Ohren“:
„Zu tief oder zu hoch angesetzte, schwere, lange, schlappe, zurück-geklappte sowie abstehende und ungleichmäßig getragene Ohren.“
Eine einfache Klarstellung, die durch die Erfahrungen der letzten Jahre angeregt worden ist.
Änderung 11 betreffend „Fehler / Vordergliedmaßen“:
„Eng gestellte Vorderläufe; nicht gerade stehende oder nicht parallel stehende Vorderläufe.“
Funktionseinschränkungen sollen züchterisch bekämpft werden.
Änderung 12 betreffend „Schwere Fehler / Allgemeines“:
„Übermäßig molossoide und schwere Gesamterscheinung.“
Dieser Satz ist selbsterklärend. Der Rottweiler ist stämmig und bewe-gungsfreudig zugleich. Damit darf er nie ein Extremmolosser und ganz besonders schwer sein.
Änderung 13 betreffend „Schwere Fehler / Haut“:
„Kopfhaut stark faltig, starke Falten im Bereich von Stirn, Fang und Wangen, stark ausgeprägte Kehlhaut.“
Die genannten Attribute sind mit einer typvollen Erscheinung gewiss nicht zu vereinbaren.
Änderung 14 betreffend „Schwere Fehler / Gangwerk“:
„Träge Bewegungsabläufe im Trab.“
Für einen Gebrauchshund sind mühelose, effiziente Bewegungsabläufe ein Muss. Gravierende Einschränkungen in dieser Domäne müssen einen ausgesprochen negativen Einfluss bei der Bewertung haben.
Änderung 15 betreffend „Disqualifizierende Fehler / Rute“:
„angeborene Stummelrute“
Was im Standard als disqualifiziernder Fehler vermerkt ist, sollte, auch wenn die FCI-Regularien das nicht ganz so vorsehen, nach der Auf-fassung von ADRK und VDH bei einer Austellung die Bewertung „disqualifiziert„ erhalten und von einer Zuchtverwendung ausge-schlossen werden. Die naturbelassene, kräftige Rute unterstützt den Rottweilern bei einer Vielzahl von Bewegungsmustern. Angeborene Stummelruten, früher oft als Mutzschwanz bezeichnet, sind damit nicht vereinbar und treten äußerst selten auf.
Friedrich_Peter_2018_Bedenkliche_Phaenotypmerkmale_beim_Rottweiler.pdf